Ihre Sachverständige für Verdunstungskühlanlagen
Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der 42. BlmSchV
Geben Sie Ihre Prüfung in professionelle Hände
Alle Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern müssen den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen alle 5 Jahre von einem Sachverständigen überprüfen lassen.
Die in §14 der 42. BlmschV geforderte Sachverständigenprüfung führe ich gern für alle Arten von Verdunstungskühlanlagen (umgangssprachlich Kühltürme <200MW) und Nassabscheider für Sie durch.
Auf einen Blick
Meine Leistungen
Lassen Sie Ihre Anlagen von einer Expertin überprüfen
Im Rahmen meiner Prüftätigkeit als Sachverständige überprüfe ich Ihre Anlagen gem. der gesetzlichen Vorgaben auf ordnungsgemäßen Betrieb.
Verdunstungskühlanlagen
Kühlturmanlagen, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird. Meist Anlagen bis 200 Megawatt.
Nassabscheider
Abscheider, die mit Hilfe einer Waschflüssigkeit feste, flüssige und gasförmige Verunreinigungen aus einem Abgas entfernen und eine Verbindung zur Atmosphäre haben.
Hintergrund
Zweck der Prüfungen
Bei ungünstigen Bedingungen können sich im Wasserkreislauf von Rückkühlwerken (Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) Legionellen vermehren, die mit der Abluft in die Umwelt gelangen können. Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die von Menschen durch Einatmen aufgenommen werden und schwere, teilweise tödliche Lungenentzündungen verursachen können.
Da in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern meist für die Vermehrung von Legionellen optimale Bedingungen herrschen, kam es in der Vergangenheit zu einigen Vorfällen, bei welchen sich Erkrankungen und Todesfälle auf erhöhte Legionellenkonzentrationen in Verdunstungskühlanlagen zurückführen ließen. Daher verabschiedete die Bundesregierung 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BlmSchV).
Anlage in Betrieb |
Erste Prüfung bis |
19.08.2011 | 19.08.2019 |
19.08.2013 | 19.08.2020 |
19.08.2015 | 19.08.2021 |
19.08.2017 | 19.08.2022 |
Diese gibt den Betreibern von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Pflichten auf, um die Legionellenkonzentration gering zu halten. Hierfür ist die Konzentration der Legionellen regelmäßig zu überwachen und bei erhöhten Werten sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Alle Anlagen sind zudem durch die Betreiber mittels eines Onlineportals (KaVKA – Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen) der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, sich den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen zu lassen. Je nach Datum der Erstinbetriebnahme sind die Anlagen zu folgenden Daten erstmalig prüfen zu lassen (siehe Tabelle).
Anlage in Betrieb |
Erste Prüfung bis |
19.08.2011 | 19.08.2019 |
19.08.2013 | 19.08.2020 |
19.08.2015 | 19.08.2021 |
19.08.2017 | 19.08.2022 |
Zu meiner Person
Lernen Sie mich kennen
Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider
Hygienisch-fachkundige Person nach VDI 2047, Blatt 2
Industriemeisterin der Chemie