Logo Manuela Wichern

Ihre Sachverständige für Verdunstungskühlanlagen

"

Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der 42. BlmSchV

Geben Sie Ihre Prüfung in professionelle Hände

Alle Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern müssen den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen alle 5 Jahre von einem Sachverständigen überprüfen lassen.

Die in §14 der 42. BlmschV geforderte Sachverständigenprüfung führe ich gern für alle Arten von Verdunstungskühlanlagen (umgangssprachlich Kühltürme <200MW) und Nassabscheider für Sie durch.

Foto von Kühltürme bei einem großen Kraftwerk

Auf einen Blick

Meine Leistungen

Lassen Sie Ihre Anlagen von einer Expertin überprüfen

Im Rahmen meiner Prüftätigkeit als Sachverständige überprüfe ich Ihre Anlagen gem. der gesetzlichen Vorgaben auf ordnungsgemäßen Betrieb.

Symbol Verdunstung

Verdunstungs­kühlanlagen

Kühlturm­anlagen, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungs­luft abgeführt wird. Meist Anlagen bis 200 Megawatt.

Nassabscheider Symbol

Nassabscheider

Abscheider, die mit Hilfe einer Wasch­flüssigkeit feste, flüssige und gasförmige Ver­unreinigungen aus einem Abgas entfernen und eine Verbindung zur Atmosphäre haben.

Hintergrund

Zweck der Prüfungen

Bei ungünstigen Bedingungen können sich im Wasserkreislauf von Rückkühlwerken (Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) Legionellen vermehren, die mit der Abluft in die Umwelt gelangen können. Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die von Menschen durch Einatmen aufgenommen werden und schwere, teilweise tödliche Lungenentzündungen verursachen können.

Da in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern meist für die Vermehrung von Legionellen optimale Bedingungen herrschen, kam es in der Vergangenheit zu einigen Vorfällen, bei welchen sich Erkrankungen und Todesfälle auf erhöhte Legionellenkonzentrationen in Verdunstungskühlanlagen zurückführen ließen. Daher verabschiedete die Bundesregierung 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BlmSchV).

Ansicht einer Verdunstungskühlanlage

Anlage in Betrieb
genommen vor

Erste Prüfung bis

19.08.2011 19.08.2019
19.08.2013 19.08.2020
19.08.2015 19.08.2021
19.08.2017 19.08.2022

Diese gibt den Betreibern von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Pflichten auf, um die Legionellenkonzentration gering zu halten. Hierfür ist die Konzentration der Legionellen regelmäßig zu überwachen und bei erhöhten Werten sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Alle Anlagen sind zudem durch die Betreiber mittels eines Onlineportals (KaVKA – Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen) der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, sich den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen zu lassen. Je nach Datum der Erstinbetriebnahme sind die Anlagen zu folgenden Daten erstmalig prüfen zu lassen (siehe Tabelle).

Anlage in Betrieb
genommen vor

Erste Prüfung bis

19.08.2011 19.08.2019
19.08.2013 19.08.2020
19.08.2015 19.08.2021
19.08.2017 19.08.2022

Zu meiner Person

Lernen Sie mich kennen

$

Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Prüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider

$

Hygienisch-fachkündige Person nach VDI 2047, Blatt 2

$

Industriemeisterin der Chemie

Foto Manuela Wichern